Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gartenwerk Kleinmachnow – Inhaber Lukas May
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Gartenwerk Kleinmachnow, Inhaber Lukas May, und seinen Kunden über Gartenpflege, Grundstückspflege, Winterdienst sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen Gartenwerk Kleinmachnow und dem Kunden vereinbart wurden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Gartenwerk Kleinmachnow annimmt oder einen Auftrag erteilt und dieser angenommen wird.
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung beziehungsweise dem individuellen Angebot.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise.
Soweit vorab nur eine Schätzung möglich ist, kann der tatsächliche Preis insbesondere aufgrund des tatsächlichen Zeitaufwands, des Zustands und der Größe des Grundstücks sowie zusätzlicher vereinbarter Arbeiten abweichen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden nur nach Absprache durchgeführt und entsprechend berechnet.
Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
4. Anfahrt und Material
Anfahrtskosten werden entsprechend der jeweils vereinbarten beziehungsweise zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisgestaltung berechnet.
Benötigte Materialien und Verbrauchsmaterialien können zusätzlich berechnet werden, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
Werden Geräte, Werkzeuge oder Materialien vom Kunden zur Verfügung gestellt, müssen diese für die vereinbarte Arbeit geeignet und in einem sicheren sowie funktionsfähigen Zustand sein.
5. Termine und Witterung
Vereinbarte Termine können insbesondere bei ungeeigneter Witterung, Krankheit, technischen Ausfällen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen verschoben werden.
Der Kunde wird über notwendige Terminverschiebungen möglichst frühzeitig informiert.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die für die Arbeiten erforderlichen Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
Der Kunde hat Gartenwerk Kleinmachnow vor Beginn der Arbeiten auf nicht offensichtlich erkennbare Gefahren oder Besonderheiten hinzuweisen.
Dazu zählen beispielsweise unterirdische Leitungen, Bewässerungsanlagen, Kabel, empfindliche Pflanzen oder andere Hindernisse.
7. Grünschnitt und Entsorgung
Die Entsorgung von Grünschnitt, Laub oder sonstigen Gartenabfällen erfolgt nur, wenn dies vereinbart wurde.
Hierfür können zusätzliche Kosten für Transport, Entsorgung und Zeitaufwand entstehen.
8. Haftung
Gartenwerk Kleinmachnow haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden über nicht erkennbare Gefahrenstellen oder Besonderheiten des Grundstücks beruhen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
9. Stornierung von Terminen
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, sollte der Kunde Gartenwerk Kleinmachnow möglichst frühzeitig darüber informieren.
Soweit für einen konkreten Auftrag besondere Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten diese zusätzlich.
10. Wiederkehrende Leistungen
Bei regelmäßig vereinbarten Gartenpflege-, Winterdienst- oder sonstigen Pflegeleistungen richten sich Leistungsumfang, Preis, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
11. Winterdienst
Winterdienstleistungen werden im vereinbarten Umfang durchgeführt.
Zeitpunkt und Umfang eines Einsatzes können insbesondere von der tatsächlichen Wetterlage, Schnee- und Eisbildung sowie den individuell vereinbarten Leistungen abhängen.
Eine Übernahme öffentlich-rechtlicher Räum- oder Streupflichten des Kunden erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.